Buchung lfd. Geschäftsvorfälle Lohn- & Gehaltsabrechnung Digitalisierung Schulung & Beratung Wichtige Termine Rechtliches Info-Material persönliches Kontakt

 

Digitalisierung

 

  Der Gesetzgeber schreibt (zur Zeit) vor, dass fast alle relevanten Unterlagen (Rechungen, Quittungen, Verträge...)
10 Jahre aufzubewahren sind. Bei Rechnungen die nur in digitaler Form vorliegen ist auch die digitale
Rechnung zehn Jahre lang aufzubewahren. Eine Verkürzung auf 8 Jahre ist beschlossen, trifft aber nur einen Teil der Dokumente.

 
  Aus der Aufbewahrungspflicht ergibt sich aber auch, dass Belege 10 Jahre lang lesbar sein müssen. Besonders
Thermopapierbelege (Kassenzettel, Tankquittungen etc.) verblassen im Lauf der Jahre und sind dann nicht mehr
lesbar. Wer nur fünf oder sechs solche Belege im Monat hat kann diese sicherlich kopieren und zusammen
mit der Kopie aufbewahren. Wenn es mehr Belege werden bietet es sich an diese entweder mittels einer
Dokumentenkamera oder mit Hilfe eines Scanners zu digitalisieren. Hierbei muss jedoch sicher gestellt
werden, dass eine Zuordnung der Sicherung zum Beleg erfolgen kann.
Ich verfüge sowohl über geeignete Soft- als auch Hardware um diese Aufgaben für Sie zu übernehmen.

Es besteht ferner die Möglichkeit alle Belege und Unterlagen zu scannen und, sofern buchungsrelevant, in der
Buchhaltungssoftware mit der entsprechenden Buchung zu verknüpfen.

Genauere Informationen zu Aufbewahrungsfristen und den Regelungen zur elektronischen Speicherung
finden Sie in der Rubrik "Info-Material".
 

 

 

 

Impressum AGB DSGVO