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Digitalisierung
| Der Gesetzgeber schreibt (zur Zeit) vor, dass fast alle
relevanten Unterlagen (Rechungen, Quittungen, Verträge...) 10 Jahre aufzubewahren sind. Bei Rechnungen die nur in digitaler Form vorliegen ist auch die digitale Rechnung zehn Jahre lang aufzubewahren. Eine Verkürzung auf 8 Jahre ist beschlossen, trifft aber nur einen Teil der Dokumente. |
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| Aus der Aufbewahrungspflicht ergibt sich aber auch,
dass Belege 10 Jahre lang lesbar sein müssen. Besonders Thermopapierbelege (Kassenzettel, Tankquittungen etc.) verblassen im Lauf der Jahre und sind dann nicht mehr lesbar. Wer nur fünf oder sechs solche Belege im Monat hat kann diese sicherlich kopieren und zusammen mit der Kopie aufbewahren. Wenn es mehr Belege werden bietet es sich an diese entweder mittels einer Dokumentenkamera oder mit Hilfe eines Scanners zu digitalisieren. Hierbei muss jedoch sicher gestellt werden, dass eine Zuordnung der Sicherung zum Beleg erfolgen kann. Ich verfüge sowohl über geeignete Soft- als auch Hardware um diese Aufgaben für Sie zu übernehmen. Es besteht ferner die Möglichkeit alle Belege und Unterlagen zu scannen und, sofern buchungsrelevant, in der Buchhaltungssoftware mit der entsprechenden Buchung zu verknüpfen. Genauere Informationen zu Aufbewahrungsfristen und den Regelungen zur elektronischen Speicherung finden Sie in der Rubrik "Info-Material". |

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